
Akipa Gebäudetechnik
Brandschutzklappen
Wartung und Funktionsprüfung mit Protokoll
Wartungsintervalle und Betreiberpflichten
Brandschutzklappen mit Wartungsbedarf müssen laut Vorgaben halbjährlich nach Inbetriebnahme der Lüftungsanlage gewartet werden.
Werden bei zwei aufeinanderfolgenden Wartungen keine Mängel festgestellt, reicht anschließend eine jährliche Wartung.
Bei Brandschutzklappen ohne besonderen Wartungsbedarf muss das Öffnen und Schließen monatlich kontrolliert und protokolliert werden.
Klappen ohne baubehördlich bereitgestellte Wartungshinweise sind mindestens einmal jährlich zu überprüfen. Nach Umsetzung erhält der Betreiber eine Bescheinigung und muss diese aufbewahren.
Wie die Wartung abläuft
Wir führen die Wartung systematisch, normgerecht und dokumentiert durch.
- Überprüfung der Dichtungselemente (innen)
- Entfernen von Verunreinigungen innen und außen
- Beseitigung von Korrosionsschäden innen und außen
- Nachschmieren von Lagerstellen
- Prüfung der mechanischen Funktion
- Prüfung der elektrischen Funktion bei Klappen mit elektrischen Betätigungselementen
- Prüfung der pneumatischen Funktion bei Klappen mit pneumatischen Betätigungselementen
- Führung von Wartungsbuch/Wartungsprotokollen und Kennzeichnung per Aufkleber
Warum regelmäßige Prüfung wichtig ist
Defekte oder blockierte Brandschutzklappen gefährden Brandabschnitte und Fluchtwege. Zudem verlangen Versicherer einen nachweisbaren, gesetzeskonformen Unterhalt.
Unsere Leistungen
Unsere Leistungen rund um Brandschutzklappen im Überblick:
- Montage
- Inspektion
- Wartung
- Reinigung
- Instandsetzung
- Umbau und Erweiterung
Hinweis: Nach DIN EN 13306 und DIN 31051 in Verbindung mit BSK nach DIN EN 15650 ist eine Wartung im Abstand von sechs Monaten vorgeschrieben. Wenn zwei aufeinanderfolgende Prüfungen ohne Mängel dokumentiert wurden, reicht anschließend eine jährliche Wartung aus.
Anfrage zu Brandschutzklappen
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